Rechnungsprüfungsamt

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Rechnungsprüfungsamtes zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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          Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes

          Das Rechnungsprüfungsamt ist gem. § 8 Abs. 3 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes (RPAG) vom 25. April 2009, geändert am 24. November 2012, zu unterrichten bei:

           

          Besteht der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Haushalts-, Wirtschafts- oder Kassenführung, so ist das Rechnungsprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten.

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