Prüfungsgebiet 1 Regionalprüfung
Das Prüfungsgebiet "Regionalprüfung" umfasst die Kirchengemeinden und Dekanate, nebst Einrichtungen sowie die Regionalverwaltungsverbände, den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Frankfurt a. M. und Kindertagesstätten.
Das Prüfungsgebiet 1 Regionalprüfungen ist gemäß § 2 Abs. 1 RPAG für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der derzeit 10 Regionalverwaltungsverbänden , 29 Dekanaten, 11 Gesamtkirchen-gemeinden (zzgl. 32 dazu gehörigeren Ortskirchengemeinden) und 1.075 Kirchengemeinden einschließlich ihrer Sondervermögen und unselbstständigen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten zuständig (Zahlen: Stand 1.1.2021). Aktuell ergibt sich ein Umfang von 1.965 Prüfungsmandanten.
Aufgrund der Vielzahl an zu prüfenden Rechtsträgern macht das Prüfungsgebiet 1 Gebrauch von den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 RPAG, wonach das Rechnungsprüfungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen prüft. Die Auswahl der geprüften Rechtsträger erfolgt dabei in einer mehrjährigen risikoorientierten Prüfungsplanung. Die zu prüfenden Rechtsträger werden hierzu anhand unterschiedlicher Risikoindikatoren in Risikogruppen unterteilt.
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